Wer ist geeignet?
Die refraktive Chirurgie ist nicht für alle von der Fehlsichtigkeit Betroffenen geeignet, weil bestimmte Faktoren das Ergebnis beeinträchtigen können, die nicht vorherzusagen sind.
Einige Grundvoraussetzungen muss der Patient mitbringen, die wesentlich für die Eignung zu einer Laserbehandlung sind.
Die Fehlsichtigkeit muss seit mindestens einem Jahr ganz stabil sein, der Patient muss bereits 18 Jahre sein, weil erst dann das Auge ausgewachsen ist. Es dürfen keine speziellen Augenkrankheiten wie Grauer oder Grüner Star bestehen, der Betroffene sollte frei von rheumatischen Erkrankungen sein und keine Medikamente einnehmen, die in ihren Nebenwirkungen einen Einfluss auf die Heilung der Hornhaut haben, Betroffene sollten weder schwanger sein noch stillen und alle Allergiker müssen für ihre Operation einen Termin in der allergiefreien Zeit nutzen.
Das sind erste Anhaltspunkte für die Eignung beziehungsweise Nichteignung, selbstverständlich wird in allen Kliniken eine gründliche Voruntersuchung, die mit einem ausführlichen Gespräch verbunden ist, geführt. Dabei werden dann Details erörtert, welches Verfahren das Beste ist, weil das von der persönlichen Hornhautdicke und vom Durchmesser der Pupille abhängig ist.