PRK/ PTK Verfahren
Bei der PRK wird die Hornhaut im Bereich der oberen Gewebeschichten bearbeitet. Die äußere Deckhäutchenschicht, die das Auge schützt, wird mechanisch entfernt, im Anschluss modelliert der Chirurg mit einem vom Computer errechneten Profil genau die neue Form der Hornhaut. Letztlich wird der operative Eingriff mit dem Aufsetzen einer ganz dünnen Kontaktlinse, die wie ein Verband wirkt und für mehrere Tage auf dem Auge verbleibt, beendet. Dabei kann die Behandlung beider Augen am selben Tag vorgenommen werden.
Die volle Funktion des Auges ist erst dann wieder erreicht, wenn die Deckhäutchenschicht geheilt ist. Das dauert bis zu drei Tagen. Der Patient muss in dieser Zeit mit leichten Schmerzen leben. Nachdem das Deckhäutchen abgeheilt ist und die Kontaktlinse, die als Verband aufgesetzt war, entfernt wird, erholt sich die Sehschärfe ganz deutlich.
In den Tagen nach der Operation muss täglich kontrolliert werden, damit sich nicht eine Infektion entwickelt, die nicht bemerkt wird. Nach spätestens sechs Wochen ist die Heilung vollständig abgeschlossen. Der Patient muss allerdings über einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten noch Augentropfen nehmen. Eine Behandlung der Weitsichtigkeit ist mit PRK nicht möglich.
Die PRK wird der Lasik vorgezogen, wenn die Hornhaut des Patienten nicht kräftig genug ist. Erfahrungen zeigen, dass in 95 Prozent der mit dieser Methode behandelten Augen, diese einen Wert von +/- 0,5 Dioptrien erreichen.Â
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Die PTK (Phototherapeutische Keratektomie) kann Sinn machen, wenn Hornhautabschürfungen durch Fremdkörper oder andere Verletzungen, beispielsweise durch spitze Gegenstände vorliegen und die bisherigen Therapien in Form von Salben oder Tropfen keinen Erfolg bringen. Dazu genügt es, wenn vor dem Eingriff Betäubungstropfen auf das Auge gebracht werden. Mit einem Speziallaser wird die Hornhautschicht an der Oberfläche inklusive mit dem Defekt abgetragen. Anschließend wird dann in der Regel eine Verbandskontaktlinse aufgesetzt, die das Auge schützt und zusätzlich werden Augentropfen verordnet.