Augenlasern von der Steuer absetzen
Eine Augenlaserbehandlung ist eine relativ teure Angelegenheit, die der betroffene Patient in der Regel aus der eigenen Tasche finanzieren muss, da sich weder die Krankenkassen noch die meisten privaten Versicherungen an den Kosten beteiligen. Im ungünstigsten Fall sind für die Lasik Operation bis zu 5.000 Euro aufzubringen. Dieser Betrag, den der Patient für die Operation bezahlen muss, lässt sich nach § 33 des Einkommenssteuergesetzes als außergewöhnliche Belastung absetzen, wenn eine bestimmte Grenze der Zumutbarkeit überschritten ist. Nach den bisherigen Rechtsprechungen werden die Laseroperationen als solche Belastungen steuerlich anerkannt, der Steuerzahler muss dazu lediglich einen Nachweis der ihm entstandenen Kosten erbringen.