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Kostenübernahme durch Krankenversicherung

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Die Behandlung der Fehlsichtigkeit wird in Deutschland als sogenannte Schönheitsoperation eingestuft, das heißt die Patienten, die sich für die Behandlung mit Laser entscheiden, weil sie nie mehr eine Brille oder Kontaktlinsen tragen wollen, müssen die Kosten fast immer selbst tragen. Zumindest bei den gesetzlich Versicherten ist das grundsätzlich so. Manche der privaten Krankenversicherer haben spezielle Tarife, bei denen zumindest ein Teil der Kosten übernommen wird.